Rechtsprechung
   BGH, 17.12.1963 - Ia ZR 17/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,5700
BGH, 17.12.1963 - Ia ZR 17/63 (https://dejure.org/1963,5700)
BGH, Entscheidung vom 17.12.1963 - Ia ZR 17/63 (https://dejure.org/1963,5700)
BGH, Entscheidung vom 17. Dezember 1963 - Ia ZR 17/63 (https://dejure.org/1963,5700)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1963,5700) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • GRUR 1964, 433
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 02.11.1956 - I ZR 49/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1963 - Ia ZR 17/63
    Hieran ist zwar richtig, daß bei einem Gebrauchsmuster der Inhalt der Ansprüche an sich nicht die gleiche Bedeutung hat wie bei einem Patent, zu ihrer Auslegung vielmehr der Inhalt der Unterlagen in seiner Gesamtheit heranzuziehen ist (BGH GRUR 1957, 270 - Unfall-Verhütungsschuh - vgl. auch Winkler, GRUR 1958, 205 ff).
  • BGH, 10.05.1960 - I ZR 9/59
    Auszug aus BGH, 17.12.1963 - Ia ZR 17/63
    Eine Äquivalenz, d.h. eine Gleichwirkung der Lösungsmittel im Sinne des in seiner Tragweite durch Auslegung zu ermittelnden Erfindungsgedankens (BGH GRUR 1960, 478, 481 bei 3 - Blockpedale -), liegt hier jedoch nicht vor.
  • BGH, 06.07.1962 - I ZR 74/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 17.12.1963 - Ia ZR 17/63
    Der erkennende Senat muß daher insbesondere die beiden Klagepatente seiner Entscheidung in der Fassung zugrunde legen, die sie nunmehr bei ihrer endgültigen Erteilung erhalten haben, und er muß dabei auch den nunmehr gestellten weiteren Hilfsantrag der Klägerin berücksichtigen, soweit die darin liegende Änderung gegenüber den in den Tatsacheninstanzen gestellten Sachanträgen der Klägerin infolge der Veränderung der Patentrechtslage geboten und deshalb auch in der Revisionsinstanz zulässig ist (vgl. BGH GRUR 1962, 577, 578 - Rosenzüchtung - zu I 2 a).
  • OLG Düsseldorf, 31.10.2019 - 15 U 65/17

    Abweisung der Klage wegen Verletzung eines Patents für ein Blasenkatheter-Set, da

    Grundsätzlich maßgebend für die Auslegung eines Patentanspruchs ist immer die geltende Fassung, bei einer Änderung im Einspruchs- oder Nichtigkeitsverfahren folglich die geänderte Fassung (BGH GRUR 1961, 77, 78 - Blinkleuchte; 64, 433, 436 - Christbaumbehang; BGHZ 72, 119, 130 - Windschutzblech; BGHZ 172, 88 Tz. 20 - Ziehmaschinenzugeinheit; BGH GRUR 2010, 272 - Produktionsrückstandsentsorgung; BGH GRUR 2010, 904 Rn. 47 - Maschinensatz; OLG Düsseldorf, Urteil v. 17.01.2013 - I-2 UH 1/12 Rn. 26).
  • BGH, 14.07.1966 - Ia ZR 79/64

    Verzichtbare prozesshindernde Einrede der wegen Verletzung eines weiteren Patents

    Bei solcher Gestaltung der Vorrichtung liegt bei der fertigen Verpackung eine "Fadenschlaufe" nicht vor, wie der erkennende Senat in dem zwischen den Parteien ergangenen, freilich andere Klageschutzrechte betreffenden Urteil vom 17. Dezember 1963 - Ia ZR 17/63 - Christbaumbehang I - GRUR 1964, 436 ff - ausgesprochen hat (vgl. Abschnitt II 4 a, c und d der dortigen Entscheidungsgründe).

    In der mündlichen Revisionsverhandlung ist die Frage erörtert worden, ob die Klägerin durch § 54 PatG gehindert sein könnte, auf Grund des Klagepatents II auch die Verletzungsform b anzugreifen, nachdem sie diese Verletzungsform bereits in dem früheren Prozeß (LG Düsseldorf 4 O 59/58 = OLG Düsseldorf 2 U 168/58 = BGH Ia ZR 17/63) auf Grund eines anderen Schutzrechtes, nämlich des Patents ..., ohne Erfolg angegriffen hat.

  • BGH, 21.10.1965 - Ia ZR 235/63

    Herstellung von Flaschen und ähnlichen Hohlkörpern aus thermoplastischen

    Anders als in den Vorinstanzen, die noch von der erteilten Fassung des Klagepatents ausgegangen waren, sind jedoch nunmehr in der Revisionsinstanz die Patentansprüche in der Fassung zugrunde zu legen, die sie - zur Klarstellung - durch die im Nichtigkeitsverfahren ergangenen Urteile erhalten haben, und dabei sind zu ihrer Auslegung auch die Gründe dieser Urteile heranzuziehen (vgl. die bei Benkard PatG 4. Aufl. Rdn. 3, 89 zu § 47, Rdn. 41, 42, 44 zu § 13, Rdn. 63 zu § 6 angeführte Rechtsprechung, insbesondere BGH GRUR 1955, 573, 574/75 - "Kabelschellen" -, sowie ferner BGH GRUR 1964, 196, 198 - "Mischmaschine" -, GRUR 1964, 433, 436 - "Christbaumbehang" -).

    Der Gewährung eines Schutzes gegen äquivalente Ausführungen stünde das jedoch nicht entgegen, vorausgesetzt nur, daß alle Merkmale des Patentanspruchs 1 in ihrer Gesamtkombination, sei es unmittelbar oder in äquivalenter Ausführungsart, verwirklicht sind (BGH GRUR 1964, 433, 437 - "Christbaumbehang" -).

  • BGH, 13.01.2004 - X ZR 5/00

    Maßgeblicher Inhalt eines Patents für ein Schwangerschaftstestgerät im

    Dies hat zur Folge, daß es das angefochtene Urteil nicht nur auf seine Vereinbarkeit mit Recht und Gesetz nachprüfen, sondern die Verletzungsklage von einer anderen Rechtsgrundlage aus beurteilen muß als die Vorinstanz und daß es im Falle der Fassungsänderung das Klagepatent selbständig auslegen und seinen Schutzumfang bestimmen muß (BGH, Urt. v. 6.7.1962 - I ZR 74/59, GRUR 1962, 577, 578 - Rosenzüchtung; Urt. v. 17.12.1963 - Ia ZR 17/63, GRUR 1964, 433, 436 - Christbaumbehang I; Urt. v. 14.7.1970 - X ZR 4/65, GRUR 1971, 78, 79 - Dia-Rähmchen V; Benkard/Rogge, Patentgesetz Gebrauchsmustergesetz, 9. Aufl., § 139 PatG Rdn. 145 m.w.N.).
  • BGH, 03.03.1977 - X ZR 22/73

    Patent hinsichtlich der besonderen Errichtung einer Mehrzweckhalle - Auslegung

    Wie beim Gebrauchsmuster (vgl. BGH GRUR 1957, 270 - Unfall-Verhütungsschuh; BGH GRUR 1964, 433, 438 - Christbaumbehang I) kommt es auch bei der offengelegten Anmeldung auf den Inhalt der Unterlagen in ihrer Gesamtheit an.
  • BGH, 14.07.1970 - X ZR 4/65

    Klage auf Unterlassung infolge Verletzung eines Patents (Diapositivrahmen) -

    Ein Anlaß, den Rechtsstreit schon aus diesem Grunde an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, besteht jedoch nicht, wenn sowohl der bei der Auslegung des Klagepatents zu berücksichtigende technische Sachverhalt als auch der auf die angegriffene Ausführungsform bezogene technische Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht genügend ausgeklägt sind (BGH GRUR 1964, 433, 436 - Christbaumbehang I -).
  • BGH, 30.05.1967 - Ia ZB 24/65

    Landwirtschaftliches Ladegerät - Feststellung der Unwirksamkeit eines

    Bei der Untersuchung der Frage, ob Erweiterungen oder Veränderungen gegenüber den ursprünglichen Gebrauchsmusterunterlagen vorliegen, sind dabei, wie der Beschwerdesenat gleichfalls nicht verkannt hat, die ursprünglichen Unterlagen in ihrer Gesamtheit darauf zu untersuchen, ob das der Eintragung zugrunde liegende neu formulierte Schutzbegehren in ihnen bereits eine Grundlage findet (RGZ 120, 224, 228; 133, 260, 262; 155, 385, 386; BGH GRUR 1957, 270 - Unfallverhütungsschuh; BGH GRUR 1962, 299, 305 - "form-strip"; BGH GRUR 1964, 433, 438 - Christbaumbehang I).
  • BGH, 21.04.1964 - Ia ZB 218/63

    Nicht zugelassene Rechtsbeschwerde

    Die Rechtsbeschwerdegegnerin zu 1 weist zutreffend darauf hin, daß in dem Urteil des Bundesgerichtshofs, und zwar gerade zur Begründung der von der Rechtsbeschwerdeführerin angeführten Sätze, unter anderem auf ein in RGZ 120, 224 abgedrucktes Urteil des Reichsgerichts Bezug genommen ist, das einen mit dem vorliegenden Fall in vielem vergleichbaren Fall betraf und in dem an mehreren Stellen (namentlich auf Seiten 229/230) - ebenso wie neuerdings in dem Urteil des erkennenden Senats Ia ZR 17/63 vom 17. Dezember 1963 "Christbaumbehang" (auszugsweise abgedr. im BB 1964, 146) - zum Ausdruck gebracht ist, daß unter Umständen dem Inhalt der Schutzansprüche die maßgebende Bedeutung zukommen kann.
  • BGH, 15.04.1975 - X ZR 18/72

    Anspruch auf Schadensersatz wegen der Verletzung eines Patentanspruches -

    Er bezieht sich auch auf solche Ausführungsformen, bei denen alle Merkmale des Patentanspruchs in ihrer Kombination, sei es unmittelbar oder glatt äquivalent, verwirklicht sind (BGH GRUR 1964, 433 - Christbaumbehang).
  • BGH, 13.07.1971 - X ZR 28/70

    Anforderungen an die Durchführung eines Patentverletzungsverfahrens - Ermittlung

    Die Änderung der Patentrechtslage bietet allerdings für sich allein noch keine Veranlassung, den Rechtsstreit an das Berufungsgericht zurückzuverweisen, wenn sowohl der bei der Auslegung des Klagepatents zu berücksichtigende technische Sachverhalt als auch der auf die angegriffene Ausführungsform bezogene technische Sachverhalt in tatsächlicher Hinsicht genügend aufgeklärt sind (BGH GRUR 1964, 433, 436 - Christbaumbehang I).
  • BGH, 16.01.1990 - X ZR 57/88
  • BGH, 28.11.1972 - X ZR 21/70

    Verletzung eines Klagegebrauchsmusters - Rechtswirkungen der Teillöschung eines

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht